Kassenzahnspange

Kassenzahnspange beim Kieferorthopäden in Graz

Unter bestimmten Bedingungen übernimmt die Krankenkasse die Leistungen im Zusammenhang mit der Zahnspange. Voraussetzung ist ein gewisser Schwierigkeitsgrad der Zahnfehlstellung, die Kassenzahnspange gibt es für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Die österreichische Gesundheitskasse übernimmt 80 Prozent der Kosten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Praxis Dr. Dietmar Konstantiniuk in Graz nimmt Ihr Kieferorthopäde die entsprechende Einschätzung vor und informiert Sie gerne über die Möglichkeit der Abrechnung mit Ihrer Gesundheitskasse.

Kassenzahnspange Beratung

Voraussetzung für die Kassenzahnspange im Detail

Für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sieht das Gesundheitswesen in Österreich die Möglichkeit einer 80-prozentigen Kostenübernahme für festsitzende Zahnspangen unter bestimmten Umständen vor. Die Schwere der Zahnfehlstellung muss dem Grat IOTN4 oder 5 entsprechen, dann kann um eine Kostenübernahme angesucht werden. Wir übernehmen die gesamte Behandlung für Zahnregulierung. Ihr Kieferorthopäde Dr. Dietmar Konstantiniuk und sein erfahrenes Team sind gerne für Ihre Fragen rund um die Kassenzahnspange in Graz da. Vereinbaren Sie Ihren Termin bitte telefonisch im Voraus.