Kassenzahnspange
Dr. Dietmar Konstantiniuk
Kassenzahnspange beim Kieferorthopäden in Graz
Unter bestimmten Bedingungen übernimmt die Krankenkasse die Leistungen im Zusammenhang mit der Zahnspange. Voraussetzung ist ein gewisser Schwierigkeitsgrad der Zahnfehlstellung, die Kassenzahnspange gibt es für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Je nach Versicherung werden 60-80 % der Gesamtkosten übernommen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Praxis Dr. Dietmar Konstantiniuk in Graz nimmt Ihr Kieferorthopäde die entsprechende Einschätzung vor und informiert Sie gerne über die Möglichkeit der Abrechnung mit Ihrer Gesundheitskasse.
Voraussetzung für die Kassenzahnspange im Detail
Für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sieht das Gesundheitswesen in Österreich die Möglichkeit von einer einer 60-80-prozentigen Kostenübernahme für festsitzende Zahnspangen unter bestimmten Umständen vor. Die Schwere der Zahnfehlstellung muss dem Grat IOTN4 oder 5 entsprechen, dann kann um eine Kostenübernahme angesucht werden. Wir übernehmen die gesamte Behandlung für Zahnregulierung. Ihr Kieferorthopäde Dr. Dietmar Konstantiniuk und sein erfahrenes Team sind gerne für Ihre Fragen rund um die Kassenzahnspange in Graz da. Vereinbaren Sie Ihren Termin bitte telefonisch im Voraus.