Kassenzahnspange

Kassenzahnspange beim Kieferorthopäden in Graz

Unter bestimmten Bedingungen übernimmt die Krankenkasse die Leistungen im Zusammenhang mit der Zahnspange. Voraussetzung ist ein gewisser Schwierigkeitsgrad der Zahnfehlstellung, die Kassenzahnspange gibt es für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Die österreichische Gesundheitskasse übernimmt 80 Prozent der Kosten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. In der Praxis Dr. Dietmar Konstantiniuk in Graz nimmt Ihr Kieferorthopäde die entsprechende Einschätzung vor und informiert Sie gerne über die Möglichkeit der Abrechnung mit Ihrer Gesundheitskasse.

Kassenzahnspange Beratung

Voraussetzung für die Kassenzahnspange im Detail

Für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sieht das Gesundheitswesen in Österreich die Möglichkeit einer 80-prozentigen Kostenübernahme für festsitzende Zahnspangen unter bestimmten Umständen vor. Die Schwere der Zahnfehlstellung muss dem Grat IOTN4 oder 5 entsprechen, dann kann um eine Kostenübernahme angesucht werden. Wir übernehmen die gesamte Behandlung für Zahnregulierung. Ihr Kieferorthopäde Dr. Dietmar Konstantiniuk und sein erfahrenes Team sind gerne für Ihre Fragen rund um die Kassenzahnspange in Graz da. Vereinbaren Sie Ihren Termin bitte telefonisch im Voraus.

Informationen zu Cookies und Datenschutz

Diese Website verwendet Cookies. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die mit Hilfe des Browsers auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Sie richten keinen Schaden an.

Cookies, die unbedingt für das Funktionieren der Website erforderlich sind, setzen wir gemäß Art 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Rechtsgrundlage) ein. Alle anderen Cookies werden nur verwendet, sofern Sie gemäß Art 6 Abs. 1 lit a) DSGVO (Rechtsgrundlage) einwilligen.


Sie haben das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Sie sind nicht verpflichtet, eine Einwilligung zu erteilen und Sie können die Dienste der Website auch nutzen, wenn Sie Ihre Einwilligung nicht erteilen oder widerrufen. Es kann jedoch sein, dass die Funktionsfähigkeit der Website eingeschränkt ist, wenn Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder einschränken.


Das Informationsangebot dieser Website richtet sich nicht an Kinder und Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.


Um Ihre Einwilligung zu widerrufen oder auf gewisse Cookies einzuschränken, haben Sie insbesondere folgende Möglichkeiten:

Notwendige Cookies:

Die Website kann die folgenden, für die Website essentiellen, Cookies zum Einsatz bringen:


Optionale Cookies zu Marketing- und Analysezwecken:


Cookies, die zu Marketing- und Analysezwecken gesetzt werden, werden zumeist länger als die jeweilige Session gespeichert; die konkrete Speicherdauer ist dem jeweiligen Informationsangebot des Anbieters zu entnehmen.

Weitere Informationen zur Verwendung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung gemäß Art 13 DSGVO.